Volks- und Wohnungszählung 2011

Volks- und Wohnungszählung 2011

Die EU sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen Volkszählungen durchführen. Dieser Pflicht kommt Italien mit der Durchführung der in Zehnjahresabständen stattfindenden Volks- und Wohnungszählung nach.

Die erste Volkszählung fand 1861 (in Südtirol 1869) statt, 1951 wurde sie um die Wohnungszählung erweitert. Gleichzeitig zur italienweiten Volks- und Wohnungszählung und Gebäudezählung wurde in Südtirol auch die Sprachgruppenzählung durchgeführt.

Das oberste Ziel der Volkszählung ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Italiens und die Aktualisierung der Melderegister. Die Daten zur amtlichen Bevölkerung werden für zahlreiche Zwecke, auch im Verwaltungsbereich, verwendet (z.B. Einteilung der Bezirke und Wahlkreise). Ein weiteres zentrales Ziel ist die Beschaffung von Informationen über den Wohnraum, die Bildung und Beschäftigungssituation der Bevölkerung auf Gemeindeebene.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des ISTAT:

Erhebung der Gemeinschaften

Mit dem Gemeinschaftsbogen werden die ständig in Gemeinschaftseinrichtungen wohnhaften Personen (Alters- und Pflegeheime, Klöster, Haftanstalten, Krankenhäuser usw.) und die vorübergehend anwesenden Personen erhoben.

Gebäudezählung

Die Gebäudezählung setzte sich zum Ziel, Informationen über die Zahl und Merkmale der Gebäude einzuholen. Dazu wurden alle Gebäude einer Gemeinde, ihre Art und ihr Verwendungszweck erfasst. Bei den Wohngebäuden werden zusätzliche Merkmale wie die Bauperiode, der Erhaltungszustand, das Vorhandensein von Aufzügen und die Angrenzung an andere Gebäude erhoben.

Sprachgruppenzählung 2011

Im Rahmen der Volks- und Wohnungszählung wird auch die Sprachgruppenzählung durchgeführt. Sie ist von einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut für die Region Trentino-Südtirol vorgesehen. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Ergebnisse aus der Sprachgruppenzählung für die Berechnung des Sprachgruppenproporzes herangezogen werden. Dieser kommt in zahlreichen Bereichen in Politik und Verwaltung zum Tragen, z.B. bei der Zusammensetzung von Organen und Arbeitsgruppen und bei der Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst. Alle Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft, die am Zählungsstichtag in Südtirol ansässig sind, müssen die Sprachgruppenzugehörigkeits- oder Sprachgruppenzuordnungserklärung anonym abgeben.