IULGI - Erhebung der Arbeitsstätten der Unternehmen
ISTAT führt in Zusammenarbeit mit uns alljährlich auf Landesebene die „Erhebung der Arbeitsstätten der Unternehmen (IULGI)“ durch.
Die Mitarbeit Ihres Unternehmens ist ausschlaggebend für das gute Gelingen dieser Erhebung. Die gesammelten Informationen werden zur Aktualisierung des Statistischen Archivs der aktiven Unternehmen (ASIA) und insbesondere der Arbeitsstätten im ASIA, zur Vervollständigung der Satellitenregister, zur Überprüfung der Arbeitsstätten der aus den Verwaltungsarchiven resultierenden Unternehmen mit mehreren Standorten vor Ort und zur Kodifizierung der Wirtschaftstätigkeit der Arbeitsstätten gemäß ATECO-Klassifikation 2025 verwendet.
Das ISTAT ist gesetzlich zur Durchführung dieser Erhebung verpflichtet und die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die angeforderten Daten zu liefern. Die nicht erfolgte Datenübermittlung zieht gemäß Art. 7 und Art. 11 des Gv.D. Nr. 322/89 eine Verwaltungsstrafe nach sich. Die Informationen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden, unterliegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des statistischen Geheimnisses und der personenbezogenen Daten.
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Letzte Aktualisierung: 02/07/2025