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Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen

Stichtag: 05.10.2025

Seit 2018 erheben wir jährlich die wichtigsten sozio-ökonomischen Merkmale einer Stichprobe der Bevölkerung mit ständigem Wohnort im Land. Dieses Jahr sind im Rahmen der Dauerzählung drei Erhebungen vorgesehen: die Listenerhebung, die Gebietserhebung - Komponente L2 und die Gebietserhebung - Komponente A.

Wo findet die Zählung statt?

Im Laufe des Fünfjahreszeitraumes 2022-2026 wird jede Südtiroler Gemeinde mindestens einmal an der Zählung teilnehmen. 

2025 wird die Dauerzählung in folgenden Gemeinden durchgeführt:
Ahrntal, Algund, Auer, Bozen, Brixen, Bruneck, Enneberg, Eppan a. d. Weinstr., Feldthurns, Gais, Graun im Vinschgau, Kaltern a. d. Weinstr., Karneid, Kastelruth, Klausen, Lajen, Lana, Leifers, Marling, Meran, Moos in Passeier, Mühlwald, Naturns, Olang, Plaus, Prad am Stilfserjoch, Prettau, Proveis, Sand in Taufers, Schenna, Schlanders, St. Martin in Passeier, St. Martin in Thurn, St. Pankraz, Sterzing, Terenten, Terlan, Tisens, Truden im Naturpark, Völs am Schlern, Vöran und Welsberg-Taisten.


Wer wird daran teilnehmen?

An der Zählung beteiligt sich eine Stichprobe an Haushalten und Personen, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurde. Die Erhebungseinheiten erhalten entweder ein personalisiertes Schreiben mit den Zugangsdaten zum elektronischen Fragebogen oder werden von Erhebungsbeauftragten der Gemeinde kontaktiert und befragt.

Listenerhebung: 

Gebietserhebung - Komponente L2:

Gebietserhebung - Komponente A:

Jene Haushalte, die im Briefkasten ein nicht personalisiertes Informa­tionsschreiben vorfinden, können einen Termin für die Befragung am Wohnort vereinbaren. 


Wie kann der Fragebogen beantwortet werden?

  • selbstständig übers Internet (L- und L2-Erhebung)
  • am Bürgerschalter der Gemeindezählungsämter oder mittels telefonischer Befragung durch Gemeindebedienstete 
  • Befragung am Wohnort durch Erhebungsbeauftragte 


Weitere Informationen

Da es sich bei der Dauerzählung der Bevölkerung um eine Erhebung im öffentlichen Interesse handelt, besteht Auskunftspflicht.

Die gesammelten Informationen unterliegen dem Datenschutz und dem statistischen Geheimnis.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der ISTAT-Seite der Erhebungen.

Kontakte

Gebührenfreie Nummer

Erreichbar 29.09.-23.12.
Montag bis Samstag von 9:00 bis 21:00 Uhr

Letzte Aktualisierung: 11/09/2025